Präsidium Brieske Füll Wagner Titelbild
Handwerkskammer Wiesbaden

Vollversammlung

Die Vollversammlung, das „Parlament des Handwerks", ist das zentrale Entscheidungsgremium und Herzstück des Handwerks im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden. Ihr gehören 48 Mitglieder an, davon zwei Drittel selbstständige Handwerker (32) und ein Drittel Arbeitnehmer (16).
In mindestens zwei Sitzungen pro Jahr legt die Vollversammlung die Rahmenbedingungen für das laufende und kommende Wirtschaftsjahr fest. Die Vollversammlung wird für jeweils fünf Jahre gewählt.

Richtlinienkompetenz der Vollversammlung
Die Vollversammlung beschäftigt sich mit Fragen und Themenstellungen von weitreichender und grundsätzlicher Bedeutung für das Handwerk im Kammerbezirk. Sie bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit.

Dazu gehören u. a.:

  • der Kammerhaushalt
  • die Festsetzung der Beiträge
  • der Erlass von Bildungsvorschriften
  • die Änderung der Satzung
  • die Wahl des Hauptgeschäftsführers, seines Stellvertreters und eventuell weiterer Geschäftsführer
  • der Beschluss über Beteiligungen

Die Vollversammlung wählt aus Ihrem Kreis für die Dauer der Wahlperiode das Präsidium und den Vorstand