Meistervorbereitung im Kosmetikerhandwerk Teile I + II - Teilzeit

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 3.400,00 €

Unterricht

18.08.2025 - 22.06.2026

Mo: 8:30 - 17:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 456 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Taunusstraße 9

65183 Wiesbaden

Seminarraum

Kontakt

Heike Ullrich

Telefon 0611 136-559

heike.ullrich--at--hwk-wiesbaden.de

Angebotsnummer 230915-0

Wir sagen JA zum Meister! Das können Sie auch! Nutzen Sie Ihre persönliche Aufstiegsmöglichkeit - eine der höchsten nichtakademischen Qualifikation zu erlangen. Nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung erfüllen Sie zudem die Voraussetzung zu einem Studium in Hessen. Der Meister ist das Herzstück des Handwerks. Wer ihn besitzt, verfügt über das fachliche, betriebswirtschaftliche und pädagogische Know-how einen Betrieb selbstständig zu führen, als Führungskraft besondere Aufgaben zu übernehmen und Lehrlinge auszubilden. Bei Kunden, Kreditgebern und Ausrüstern genießt der Meisterbrief hohes Ansehen und bürgt für fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit, Qualität und unternehmerisches Können. Lehrgangsinhalte: Teil I - Fachpraxis • Anamnese (Hauttyp, Hautzustand etc.) • Behandlungskonzept und Durchführung • Beratungsgespräch • Depilation / Epilation • Apparative Kosmetik (Pneumatron, Tiefenwärme, Ultraschall, Dermabrasion etc.) • Behandlung von Problemzonen (apparativ und manuell) • Ganzkörpermassagen (Ayurveda, Hot Stone etc.) • Dekorative Kosmetik • Grundlagen des Permanent-Make-ups • Maniküre Teil II - Fachtheorie Kosmetische Dienstleistungen: • Beratung • Behandlung • Kosmetische Chemie (Inhaltsstoffe, Verträglichkeit, Anwendungsweise etc.) • Make-up (Farb- und Formenlehre, Individualität des Kunden, modische Einflüsse etc.) • Theorie zur Praxis (z.B. Massagetechniken, Problemzonenbehandlung, Gesundheitsförderung) Management eines Kosmetikinstitutes: • Rechtliche Vorschriften • Kundenberatung • Kalkulation • Betriebsorganisation • Marketing

Information

Ggf. erfolgt eine Woche Unterricht im Vollzeitblock.

Voraussetzungen

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Über Ausnahmen entscheidet die Handwerkskammer auf Antrag.

Dozent

Marit Wienzek

Abschluss

Meisterbrief nach bestandenen Prüfungen der Teile I - IV

Hinweis

Lehrgangsgebühr zzgl. Lernmittel sowie zzgl. Prüfungsgebühren lt. zzt. gültiger Gebührenordnung

Lehrplan

Zertifizierung