Ehrungen & Urkunden
Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine ganz herausragende Bedeutung. Wir stellen Ihnen als Mitgliedsbetrieb auf Wunsch kostenfrei verschiedene Ehrungen (Meisterjubiläen) und Ehrenkunden aus.
Ehrungen (Meisterjubiläen)
- 25-jähriges Meisterjubiläum
- 40-jähriges Meisterjubiläum - Silberner Meisterbrief
- 50-jähriges Meisterjubiläum - Goldener Meisterbrief
Ehrenurkunden
- Geschäftsjubiläum
- Arbeitnehmerjubiläum
25-jähriges Meisterjubiläum
Die Ehrenurkunde wird vergeben an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die ihre Meisterprüfung vor 25 Jahren abgelegt haben. Zum Zeitpunkt des Jubiläums muss der Beschäftigungs- oder Wohnort im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden liegen, bzw. die Prüfung vor der Prüfungskommission der Handwerkskammer Wiesbaden abgelegt worden sein.
40-jähriges Meisterjubiläum - Silberner Meisterbrief
Der Silberne Meisterbrief wird vergeben an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, deren Meisterprüfung 40 Jahre zurückliegt. Zum Zeitpunkt des Jubiläums muss der Beschäftigungs- oder Wohnort im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden liegen, bzw. die Prüfung vor der Prüfungskommission der Handwerkskammer Wiesbaden abgelegt worden sein.
50-jähriges Meisterjubiläum - Goldener Meisterbrief
Der Goldene Meisterbrief wird vergeben an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, deren Meisterprüfung 50 Jahre zurückliegt. Zum Zeitpunkt des Jubiläums muss der Beschäftigungs- oder Wohnort im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden liegen, bzw. die Prüfung vor der Prüfungskommission der Handwerkskammer Wiesbaden abgelegt worden sein.
Geschäftsjubiläum
Nach mindestens 25-jährigem Jubiläum und jeweils weiteren 25 Jahren können selbständige Handwerkerinnen und Handwerker eine Urkunde zum Geschäftsjubiläum bestellen.
Arbeitnehmerjubiläum
Selbständige Handwerkerinnen und Handwerker können für ihre Arbeitnehmer Urkunden zum Arbeitsjubiläum bei 25-, 40- und 50-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit bestellen.