Handwerksrolle
Informationen zur Handwerksrolle
Alle Handwerkskammern führen drei Unternehmensregister:
- die Handwerksrolle, also das Verzeichnis der Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerke
- das Verzeichnis der Betriebsinhaber zulassungsfreier Handwerke
- das Verzeichnis der Betriebsinhaber handwerksähnlicher Gewerbe
Wer sich im Bezirk der Handwerkskammer in einem Handwerksberuf selbstständig macht, wird in das entsprechende Unternehmensregister eingetragen. Dem Eintrag in das Unternehmensregister geht eine Beratung über die gesetzlichen Bestimmungen voraus. Dabei werden unter anderem die Voraussetzungen für die Eintragung geklärt. Falls dies der Fall ist, werden evtl. Eintragungsvoraussetzungen geprüft und gegebenenfalls der Weg zur Erlangung derartiger Voraussetzungen aufgezeigt.
Eintragung in die Handwerksrolle
Jeder Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied in seiner regional zuständigen Handwerkskammer. Die Pflichtmitgliedschaft sichert den Mitgliedsbetrieben eine wirksame und verantwortungsvolle Interessenvertretung. Als unparteiisches Sprachrohr des gesamten Handwerks genießen die Handwerkskammern bei der Politik großes Vertrauen.
Beratung und Interessenvertretung
Im Gegensatz zu Konzernen verfügen Handwerksbetriebe selten über Experten- und Stabsstellen. Dies gleichen die Handwerkskammern mit umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungen aus. Sie machen sich als politische Interessenvertretung für das Handwerk stark.
Sachkunde und Objektivität
Wenn die Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, erfüllen sie laut Bundesverfassungsgericht „unzweifelhaft legitime öffentliche Aufgaben". Das oberste Gericht bescheinigt den Handwerkskammern auch die Unabhängigkeit ihres Urteils und ein hohes Maß an Überblick im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse. Die Kompetenz der Handwerkskammern gründet sich auf den Kontakt zu ihren Mitgliedern, das ausgeprägte ehrenamtliche Engagement vieler Handwerker und die Unabhängigkeit der Handwerkskammern von Einzelinteressen der Mitgliedsbetriebe. Diese Objektivität der Kammern wäre nicht mehr sicher zu stellen, wenn die Mitgliedschaft freiwillig wäre.
Bürokratieabbau
Der Staat hat den Handwerkskammern eine Reihe hoheitlich-rechtlicher Aufgaben übertragen: Unter anderem führen die Kammern die Handwerks- und Lehrlingsrollen, regeln die Berufsausbildung und engagieren sich im Prüfungswesen, der Wirtschaftsförderung und dem Sachverständigenwesen. Die Handwerkskammern erfüllen diese Aufgaben effizient, kostengünstig und unbürokratisch.
Gleiches Recht für alle
Viele Leistungen der Handwerkskammern nützen allen Handwerkern. Deshalb ist es gerecht, dass alle Handwerker solidarisch ihren Beitrag leisten. Dies stellt darüber hinaus sicher, dass alle Betriebe, ob groß oder klein, die gleichen Rechte haben. Die Kammerpolitik wird nicht von einigen „großen" Beitragszahlern bestimmt.
Informationen zur Mitgliedschaft
Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?
Zur Handwerkskammer gehören:
- Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben, handwerksähnlichen Gewerben und zulassungsfreien Handwerken, die ihren Sitz im Handwerkskammerbezirk haben,
- die Gesellen,
- andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
- die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden,
- Personen aus dem Handwerk, die selbstständig eine so genannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben (§ 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung).
Warum ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Pflicht?
Die Handwerkskammer kann ihre Aufgaben nur dann optimal erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung. Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer sogar nur dann wahrnehmen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?
Die Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder und Existenzgründer kostenfrei. Für Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.
Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer unterstützt ihre Mitglieder mit einem breiten Spektrum an Beratungs- und Bildungsleistungen. Unter anderem berät sie ihre Mitglieder in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Sozialrecht, Technik und Technologie und Umweltschutz. Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer umfassen die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote und Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.
Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?
Die Mitglieder können und sollen sich ehrenamtlich in der Vollversammlung, im Vorstand und in Prüfungsausschüssen engagieren. Durch ihre Mitwirkung bringen sie ihr Wissen und ihre Wünsche in die Arbeit der Handwerkskammer ein. Die Arbeit der Ehrenamtlichen stellt sicher, dass die Handwerkskammer die Bedürfnisse der Betriebe aus erster Hand kennt und praxisnah erfüllt.
Die Mitarbeiter der Abteilung Handwerksrolle stehen gern bei Fragen und Wünschen zur Verfügung
Abteilungsleiterin Handwerksrolle und Beitrag
Telefon 0611 136-191
Telefax 0611 136-8191
Stv. Abteilungsleiterin Handwerksrolle und Beitrag
Telefon 0611 136-128
Telefax 0611 136-8128
Handwerksrolle und Beitrag
Telefon 0611 136-141
Telefax 0611 136-8141
Handwerksrolle und Beitrag
Telefon 0611 136-194
Telefax 0611 136-8194
Handwerksrolle und Beitrag
Telefon 0611 136-151
Telefax 0611 136-8151
Handwerksrolle und Beitrag
Telefon 0611 136-140
Telefax 0611 136-8140