Berufsanerkennungsverfahren
Zum 1. April 2012 trat in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - kurz Anerkennungsgesetz - in Kraft. Dieses Gesetz trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei, indem Transparenz über ausländische Qualifikationen geschaffen wird. Die Integration von Migranten und Migrantinnen in den deutschen Arbeitsmarkt wird erleichtert und der Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität.
Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation.
Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?
Downloads:
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin!