Schnell und kostenfrei zu erledigenAbfalltransport ist anzeigepflichtig
Das Abfallrecht (AbfAEV als Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie) verlangt seit dem 1. Juni 2014, dass der Abfalltransport grundsätzlich dem für ihren Firmensitz zuständigen Regierungspräsidium angezeigt wird. Betroffen sind Handwerker, die Abfälle oberhalb von Schwellenwerten von 20 Tonnen Abfall oder 2 Tonnen Sonderabfall im Jahr für ihre Kunden entsorgen. Hier sind also fast alle im Baubereich tätigen Handwerker betroffen.Die Anzeige ist elektronisch über die Internetseite www.eAEV-Formulare.de zu erstatten. Mit der Anzeige werden die Unternehmen in einem Register erfasst, das bei den Abfallbehörden der Länder geführt wird.
Auch wenn aktuell keine größeren Mengen an Abfall transportiert werden und einem die Mengenabschätzung und Differenzierung in "gefährliche und normale Abfälle" (auch für die Zukunft) schwer fällt, empfiehlt es sich, eine Anzeige zu machen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat u. a. zur Information für das im Wesentlichen betroffene Bauhandwerk ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht.
Hinweise zum elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren unter
www.eAEV-Formulare.de
Anzeige oder Antrag?
Nur im Ausnahmefall ist ein Antrag notwendig.
Handwerksbetriebe, die einfach nur den Müll mitnehmen, der bei der Arbeit beim Kunden angefallen ist, um eine saubere Baustelle zu hinterlassen, machen eine Anzeige. Genaueres finden Sie im Gesetz.
Ausfüllhilfe: Schritt für Schritt Hilfen für das Ausfüllen der Online-Anzeige
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