Eine Hand, die mit einem silbernen Kugelschreiber auf ein Blatt Papier schreibt, vor einem neutralen Hintergrund.
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Berufserfahrung aber kein Abschluss?

Das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren)

Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs

Menschen ohne Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Know-how und über das, was sie können. Dies kann z.B. bei plötzlicher Arbeitslosigkeit ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne einen Nachweis der beruflichen Kompetenzen schwierig gestalten.

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsaudbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.

Das hilft nicht nur der Einzelperson, sondern auch den potentiellen Arbeitgebern, denn sie können damit die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen. So können sie ihre Mitarbeiter passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren.

Teilnehmen können Personen, die

  • mindestens 25 Jahre alt sind
  • das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder für seinen ausländischen Berufsabschluss keine Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festgestellt worden ist
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen

Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig.

 

Bitte beachten Sie:

Im Validierungsverfahren wird kein deutscher Berufsabschluss vergeben, denn diesen erhält nur, wer eine deutsche Gesellen- oder Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat (z. B. durch eine sogenannte Externenprüfung)!

Lassen Sie sich von uns beraten!

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Ass. jur. Andreas Maletzke

Abteilungsleiter Ausbildung, Lehrlingsrolle und Gesellenprüfungen

Bierstadter Straße 45

65189 Wiesbaden

Telefon 0611 136-103

Telefax 0611 136-8103

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