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Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem Stichtag 25. Mai 2018 ein neues Datenschutzrecht. Durch diese europäische Rechtsvorschrift soll ein einheitliches Datenschutzniveau in allen Mitgliedstaaten der EU erreicht werden. Das neue Datenschutzrecht - Leitfaden für Betriebe

Aufgrund der in Deutschland bereits vorhandenen hohen Datenschutz-Standards führen die neuen Vorschriften zu zahlreichen formellen Änderungen.  Die inhaltlichen Anforderungen zur Einhaltung des Datenschutzes werden insgesamt gesehen jedoch nicht verschärft. Die neuen Regelungen gelten sowohl für öffentliche Institutionen als auch für Betriebe.

Wichtige Informationen für Handwerksbetriebe

Die Beachtung der neuen Regelungen ist auch für Handwerksbetriebe von großer Praxisrelevanz. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat daher einen Leitfaden  mit einem Überblick über die wichtigsten Themen sowie zahlreiche Informationen, Muster und Checklisten als "Praxis Datenschutz" für Betriebe erarbeitet.  Die Musterformulierungen sind zur Übernahme auf die Geschäftsbriefbögen vorgesehen, sie müssen jedoch an den betrieblichen Einzelfall angepasst werden. 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Datenschutzbeauftragten der Handwerkskammer Wiesbaden wenden. 









Bruns_Markus_1_0793 Handwerkskammer Wiesbaden

RA Markus Bruns, LL.M.

Abteilungsleiter Recht

Bierstadter Straße 45

65189 Wiesbaden

Telefon 0611 136-104

Telefax 0611 136-8104

markus.bruns--at--hwk-wiesbaden.de