
Förderung für Energieeinsparungen
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) fördert die Sanierung von Gebäuden, um dauerhaft Energiekosten einzusparen und das Klima zu schützen. Die BEG wird grundsätzlich in drei Teilprogramme untergliedert:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nicht-Wohngebäude (BEG NWG)
In KMU beträgt die Förderung 30 Prozent der Investitionskosten! Mindestens 2.000 Euro und höchstens 30.000 Euro an Nettoinvestitionskosten sind je Antragsteller förderfähig.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Nicht-Wohngebäude (NWG) (Zuschuss)
Grundsätzlich wird bei den Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden, welches sich in der Regel durch die Höhe der Fördersätze abzeichnet. Vorteil der BEG EM ist, dass energetische Sanierungsmaßnahmen einzeln angegangen werden können.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt je nach Fördergruppe zwischen 15 - 30 % der förderfähigen Ausgaben. Vereinzelt gibt es weitere Regelungen.
Zu den verschiedenen Fördergegenständen gehören:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (NWG)
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erzeugung, Erzastz oder erstmalige Einbau von Fenstern, Türen und Außentüren und -tore
- Sommerlicher Hitzeschutz
Anlagentechnik (außer Heizung) (NWG)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (NWG)
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA (technische Mindestanforderungen) Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
- Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Heizungsoptimierung (NWG)
- Hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
Fachplanung und Baubegleitung (NWG)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Sowohl bei den Einzelmaßnahmen für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude bedarf es bei der Antragsstellung die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Die EEE sind bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) gelistet. Die Suchmöglichkeit finden Sie auf der Webseite der Ernergie- Effizienz Experten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - (Nicht-) Wohngebäude (NWG) (Kredit)
Bei den BEG WG und BEG NWG handelt es sich um einen Kredit mit einem Tilgungszuschuss, welche durch die KFW gewährt werden.
Anders als beim BEG EM werden nicht einzelne Maßnahmen gefördert, sondern ein Gesamtkonzept. Darüber hinaus kann der Kredit angefragt werden, wenn ein frischsaniertes Effizienzgebäude erworben wurde. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro.
Der Förderzuschuss berechnet sich hierbei anhand der Effizienzgebäude-Stufen, welche vom Auftraggeber angestrebt werden.
Effizienzgebäude 40
- 20 % Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
- 25 % Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55
- 15 % Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse2
- 20 % Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70
- 10 % Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
- 15 % Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude Denkmal
- 5 % Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
- 10 % Tilgungszuschuss
Weitere Informationen können Sie der Webseite der KfW entnehmen.
Darüber hinaus können ebenfalls die Baubegleitung gefördert werden. Pflicht bei der Förderung ist, dass für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzgebäudes ein Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes benötigt wird. Die EEE sind bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) gelistet. Die Suchmöglichkeit finden Sie auf der Webseite der Energie-Effizienz Experten.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft verfolgt das Ziel Maßnahmen, die sowohl zu einer Minderung von Energie- und/oder Ressourcenbedarfen als auch zu einer Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in der Wirtschaft, zu fördern. Hierbei werden im Rahmen von 6 Modulen spezifische Maßnahmen und ihre Investitionen gefördert.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4.1: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
Modul 5: Transformationspläne
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Energieberatung im Mittelstand
Energie clever einsetzen und Zukunft gestalten
Die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand unterstützt Sie und Ihren Betrieb bei der Steigerung Ihrer Energieeffizienz. Qualifizierte Mitarbeiter lotsen Sie zu Unterstützungs- und Förderangeboten, die exakt auf Ihre betriebliche Situation zugeschnitten sind.
Die Initiative ist integraler Bestandteil des Umsetzungskonzepts der Energiewende in Hessen. Mit der Umsetzung der Initiative ist die RKW Hessen GmbH beauftragt.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zum Team der Hessischen Initiative für Energieberatung im Mittelstand auf. Deren Aufgabe ist es, Sie auf den ersten Schritten zu Ihren maßgeschneiderten Beratungs- und Förderangeboten zu begleiten.
Egal, was Sie bisher in Ihrem Betrieb zum Energiesparen unternommen haben: Es gibt immer was zu tun. Das RKW Hessen sucht mit Ihnen nach dem passenden Programm und empfiehlt Ihnen im Bedarfsfall die geeigneten Berater.
Unter dem Motto "Die Sendung mit dem Stromer" werden Effizienzmaßnahmen hessischer Unternehmen verfilmt und sind unter einem eigenen Kanal bei Youtube abrufbar.
Kontakte:
Sasa Petric
Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand
Telefon 06196 9702-27
s.petric@rkw-hessen.de
Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen (PIUS-INVEST)
Das Land Hessen unterstützt kleine oder mittlere gewerbliche Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung, wenn hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen eingeführt werde, die mehr als die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards erfüllen.
- Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
- Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel
- Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000 je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 betragen.
Das hessische PIUS-Programm besteht aus drei Förderlinien, die aufeinander aufbauen:
- Kostenfreien Erstberatung vor Ort.
- Sehr häufig folgt die PIUS-Beratung, für die es ebenfalls Zuschüsse gibt. Hierbei identifizieren die Experten aus dem Beraterpool der RKW Hessen GmbH, wie Ihr Betrieb den Energie- und Ressourcenverbrauch senken sowie Wasser und Abfall reduzieren kann. In einem Effizienzkonzept berechnen sie, wie viel CO2-Emissionen Sie mit Investitionen in innovativen Technologien für Produktionsanlagen nachhaltig vermindern können.
- CO2-Einsparungsberechnungen ist Grundlage für eine Antragstellung auf Investitionsbeihilfen wie PIUS-Invest und die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Produktion (EEW).
Kontakte:
Sasa Petric
Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand
Telefon 06196 9702-27
s.petric@rkw-hessen.de