Gebäudeenergieberater
Handwerker mit der Qualifikation eines Gebäudeenergieberater/in (HWK)
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Die Datenbank zeigt Gebäudeenergieberater (HWK), die
- ihre Fortbildungsprüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) bei der Handwerkskammer Wiesbaden abgelegt haben
- ihre Fortbildungsprüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) bei anderen Bildungsträgern abgelegt haben und in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragen sind
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in einem einschlägigen Sachgebiet, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragen sind
Was kann ein Gebäudeenergieberater (HWK)?
- Energieberatung
- Aufzeigen sinnvoller Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- ganzheitliches Verständnis für Gebäude
- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten durch den Bund und die Länder
- Erstellen von Nachweisen z. B. für KfW-Förderprogramme
- Ausstellen eines Gebäudeenergieausweises für Wohngebäude
Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, verpflichtend.
Ausstellungsberechtigt sind alle Gebäudeenergieberater (HWK) mit einer beruflichen Grundqualifikation nach § 88 GEG. So sind beispielsweise Handwerksmeister aus den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerken sowie Schornsteinfegermeister mit der Qualifikation zum Gebäudeenergieberater (HWK) berechtigt Energieausweise für Wohngebäude auszustellen.
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Aufnahmeformular: Gebäudeenergieberater Datenbank
Zahlreiche Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister aus dem Bau- und Ausbaugewerbe und Ingenieure dieser Fachrichtungen haben eine umfangreiche Qualifizierungsmaßnahme zum Gebäudeenergieberater (HWK) bei der Handwerkskammer Wiesbaden absolviert.
Hier geht es zum Qualifizierungsangebot Gebäudeenergieberater (HWK)
KfW: Eintragungspflicht in die dena-Expertenliste
Die KfW fordert von Sachverständigen, die im Rahmen der Sanierungsprogramme der KfW tätig werden wollen, dass sie sich in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie Agentur - die sogenannte dena Expertenliste - eintragen lassen. Die Eintragungspflicht galt (seit Juni 2013) zuerst nur für die Baubegleitung (KfW-Programme 430/431). Seit Juni 2014 jedoch ist diese Regelung auch für die Sachverständigen in den "traditionellen" Sanierungsprogrammen bindend. Hier sind vor allem die Gebäudeenergieberater (HWK) betroffen.
Mit der Eintragung sind Kosten verbunden:
- Ersteintragung: 150 Euro
- Jährliche Kosten: 100 Euro
- Weiterbildungskosten