
Betriebszahlen 2024 stabilMehr als 27.000 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk
Die Zahl der Handwerksbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden in Ober-, West- und Mittelhessen ist im Jahr 2024 leicht gestiegen. ,"Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren in der Handwerksrolle 27.144 Betriebe eingetragen. Das sind 39 Betriebe mehr als im Vorjahr, was einem Zuwachs von 0,1 Prozent entspricht", teilte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Dr. Christoph Gelking mit. Während bei den zulassungspflichtigen Handwerken ein Rückgang von 327 Betrieben (-1,8 Prozent) auf insgesamt 17.351 Betriebe zu verzeichnen ist, melden die zulassungsfreien Handwerke ein Plus von 329 Betrieben (+5 Prozent) auf 6.890 Betriebe. Auch die handwerksähnlichen Gewerke verzeichnen ein Wachstum um 37 Betriebe (+1,3 Prozent) auf 2.903 Betriebe.
Deutlicher Zuwachs bei Gebäudereinigern und Kosmetikern
Bei den Handwerksbetrieben mit Meisterpflicht gab es insbesondere bei den Fleischern (+21), den Installateuren und Heizungsbauern (+13) sowie den Dachdeckern (+9) Zuwächse. Rückgänge waren hingegen bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (-114), den Raumausstattern (-98) sowie den Maler und Lackierern (-29) zu verzeichnen. Bei den zulassungsfreien Handwerken verzeichneten die Gebäudereiniger mit einem Plus von 207 Betrieben das stärkste Wachstum, gefolgt von den Kosmetikern mit einem Anstieg um 84 Betriebe. Auch bei den handwerksähnlichen Gewerken gab es positive Entwicklungen: Die Zahl der Bodenleger stieg um 30, während der Bereich Einbau von genormten Baufertigteilen um 28 Betriebe zunahm.
Regionale Unterschiede in der Entwicklung der Betriebszahlen
Die Entwicklung der Betriebszahlen zeigt regionale Unterschiede. Die größten Zuwächse gab es im Landkreis Gießen mit 36 Betrieben (+1,1 Prozent) auf insgesamt 3.228 Betriebe und im Vogelsbergkreis mit 14 Betrieben (+0,9 Prozent) auf insgesamt 1.570. Ein Rückgang war hingegen im Rheingau-Taunus-Kreis zu verzeichnen: Dort sank die Zahl der Handwerksbetriebe um 52 (-2 Prozent) auf 2.550.
Detailliertere Informationen zu allen Landkreisen sind in der beigefügten Landkreisstatistik aufgeführt.
Zur Erläuterung
Nach der Handwerksordnung, dem 1953 eingeführten und mehrfach novellierten Regelwerk für den Wirtschaftsbereich Handwerk, werden die 146 Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe in die drei folgenden Gruppen unterteilt:
1. Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)
53 Handwerke, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis (bestandene Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen) bzw. erteilte Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen vorgeschrieben sind.
2. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung)
42 Handwerke, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Ein Qualifikationsnachweis ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
3. Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung)
51 handwerksähnliche Gewerbe, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Ein Qualifikationsnachweis ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.