Patente
Patentberatung für Erfinder
Sie haben eine Erfindung gemacht und benötigen Hilfe für die ersten Schritte? Wir haben das Richtige für Sie!
In Zusammenarbeit mit der IHK Wiesbaden bieten wir Ihnen Sprechtage zum Thema Patente an, die abwechselnd von der Handwerkskammer und der IHK organisiert werden.
Als Erfinder und Anmelder von Patenten und Schutzrechten, wie Gebrauchsmuster, Marken, Design und Warenzeichen erhalten Sie von einem erfahrenen Patentanwalt in einem vertraulichen Gespräch von 30 Minuten eine individuelle kostenlose Beratung. Sie können die eigene Erfindung vorstellen und klären, wie Sie Schutzrechte beantragen und auch durchsetzen können. Ebenso werden Ihre Möglichkeiten zur Patent-, Marken, Gebrauchsmuster- und Designeintragung geklärt.
Ziel der Beratung ist es, Ihnen als Erfinder Maßnahmen und Grenzen der Schutzrechtsarten aufzuzeigen sowie Hilfestellung bei der Einordnung Ihrer Fragen beziehungsweise der weiteren Verfahren zu geben.
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Wir freuen uns auf Sie!
Termine
Arbeitnehmererfindungen
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt, dass ein Angestellter, der eine patentierbare Erfindung macht, zwar Inhaber der Erfindung ist, der
Arbeitgeber aber ein exklusives Zugriffsrecht auf diese hat. Der Arbeitnehmer erhält im Gegenzug einen Vergütungsanspruch für die Nutzung der Erfindung.
Vor der Modernisierung des Patentrechts am 1. Oktober 2009 war eine förmliche Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nötig,
um das Zugriffsrecht korrekt zu nutzen. Dies wurde in der Vergangenheit insbesondere von vielen kleinen Unternehmen nicht beachtet und ist nun entfallen.
Jetzt wird der Arbeitgeber automatisch Inhaber einer Erfindung seiner Angestellten, wenn er die Erfindung nicht innerhalb von vier Monaten nach der Meldung ausdrücklich freigibt. Er ist dann verpflichtet, diese Erfindung anzumelden, um möglichen Schadensersatzansprüchen des Erfinders, die sich aus der Nicht-Anmeldung ergeben können, zu begegnen. Ein finanzieller Nachteil kann sich daraus ergeben, wenn die Erfindung dem Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen verspricht, die Anmeldung aber viel Geld kostet. Unternehmer müssen also darauf achten, unbrauchbare Erfindungen ihrer Angestellten rechtzeitig freizugeben.
Erfinder und Anmelder von Patenten und Schutzrechten, wie Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster und Warenzeichen erhalten bei der Handwerkskammer eine umfassende Beratung.
Weitere Infomationen zu Arbeitnehmererfindungen
Links und weitere Informationen
- Das Patent- und Informationszentrum in Darmstadt ist ein erfahrener Dienstleister im Bereich Patente, Marken, Designschutz und technische Standards.
Erfahrene Mitarbeiter und Rechercheure informieren über die unterschiedlichen Themenbereiche - umfassend und den persönlichen Anforderungen entsprechend.
Mit dem Info-Lotsen steht ein interaktiver Dienst, der bei Patent- und Markenrecherchen im Internet hilft, zur Verfügung.
Der Rechercheexperte des Patentinformationszentrums berät Interessenten virtuell im Internet und dennoch individuell zur Recherche. - Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie die Öffentlichkeit über
bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland zu informieren. - Europäisches Patentamt
- Google Patentsuchmaschine
- Deutsches Patent- und Markenamt, Recherche in den Datenbeständen