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Handwerkskammer Wiesbaden

Patente

Patentberatung für Erfinder

Sie haben eine Erfindung gemacht und benötigen Hilfe für die ersten Schritte? Wir haben das Richtige für Sie!

In Zusammenarbeit mit der IHK Wiesbaden bieten wir Ihnen Sprechtage zum Thema Patente an, die abwechselnd von der Handwerkskammer und der IHK organisiert werden.

Als Erfinder und Anmelder von Patenten und Schutzrechten, wie Gebrauchsmuster, Marken, Design und Warenzeichen erhalten Sie von einem erfahrenen Patentanwalt in einem vertraulichen Gespräch von 30 Minuten eine individuelle kostenlose Beratung. Sie können die eigene Erfindung vorstellen und klären, wie Sie Schutzrechte beantragen und auch durchsetzen können. Ebenso werden Ihre Möglichkeiten zur Patent-, Marken, Gebrauchsmuster- und Designeintragung geklärt.

Ziel der Beratung ist es, Ihnen als Erfinder Maßnahmen und Grenzen der Schutzrechtsarten aufzuzeigen sowie Hilfestellung bei der Einordnung Ihrer Fragen beziehungsweise der weiteren Verfahren zu geben.

Eine Anmeldung ist erforderlich!

Wir freuen uns auf Sie!

 

Termine

29. November 2023

Handwerkskammer Wiesbaden

20. März 2024

Handwerkskammer Wiesbaden

26. Juni 2024

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

25. September 2024

Handwerkskammer Wiesbaden

27. November 2024

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

Arbeitnehmererfindungen

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt, dass ein Angestellter, der eine patentierbare Erfindung macht, zwar Inhaber der Erfindung ist, der
Arbeitgeber aber ein exklusives Zugriffsrecht auf diese hat. Der Arbeitnehmer erhält im Gegenzug einen Vergütungsanspruch für die Nutzung der Erfindung.

Vor der Modernisierung des Patentrechts am 1. Oktober 2009 war eine förmliche Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nötig,
um das Zugriffsrecht korrekt zu nutzen. Dies wurde in der Vergangenheit insbesondere von vielen kleinen Unternehmen nicht beachtet und ist nun entfallen.

Jetzt wird der Arbeitgeber automatisch Inhaber einer Erfindung seiner Angestellten, wenn er die Erfindung nicht innerhalb von vier Monaten nach der Meldung ausdrücklich freigibt. Er ist dann verpflichtet, diese Erfindung anzumelden, um möglichen Schadensersatzansprüchen des Erfinders, die sich aus der Nicht-Anmeldung ergeben können, zu begegnen. Ein finanzieller Nachteil kann sich daraus ergeben, wenn die Erfindung dem Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen verspricht, die Anmeldung aber viel Geld kostet. Unternehmer müssen also darauf achten, unbrauchbare Erfindungen ihrer Angestellten rechtzeitig freizugeben.

Erfinder und Anmelder von Patenten und Schutzrechten, wie Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster und Warenzeichen erhalten bei der Handwerkskammer eine umfassende Beratung.

 

 
Weitere Infomationen zu Arbeitnehmererfindungen

 www.gesetze-im-internet.de - PDF

 www.leibniz-gemeinschaft.de - PDF





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me. Roman Freund

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