Tachograph
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Tachographenpflicht

Welche Fahrten fallen unter die Handwerkerausnahme?

Für Handwerker mit Fahrzeugen, die "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupt­tätigkeit des Fahrers darstellt", gelten je nach Gewichtsklasse unterschiedliche Ausnahmen.

 

1. Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse

Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 2,8 Tonnen unterliegen keiner Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten.

 

2. Fahrzeuge mehr als 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse

Wenn das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt und mindestens einer der nachstehenden Punkte zutrifft, dann unterliegt die Fahrt keiner Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten:

  • Transport von Geräten, Materialien oder Maschinen, die der Fahrer für die Ausübung seines Berufes benötigt.
  • Transport von Gütern, die im Betrieb handwerklich oder in Kleinserie hergestellt oder repariert wurden bzw. werden sollen.
  • Es handelt es sich um einen entsprechend ausgestatteten Verkaufswagen.

Seit 2008 unterliegen diese Fahrten keiner Kilometerbegrenzung.

 

3. Fahrzeuge mehr als 3,5 bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse

Handelt es sich um ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, und das Lenken stellt nicht die Haupttätigkeit des Fahrers dar, dann unterliegt die Fahrt keiner Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten, wenn mindestens einer der nachstehenden Punkte zutrifft:

  • Nur Transport von Geräten, Materialien, oder Maschinen, die der Fahrer für die Ausübung seines Berufes benötigt.
  • An- und Abtransport sowie Transporte im Rahmen des Fertigungsprozesses von Waren und Geräten, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert werden. Gleiches gilt für den Abtransport von Abfallprodukten wie Bauschutt und Aushub.
  • Es handelt es sich um einen entsprechend ausgestatteten Verkaufswagen.

Wichtig ist hier, dass die Fahrt nur innerhalb eines 100 km Radius erfolgen darf. Ist die Fahrt länger, dann fällt Sie aus der Handwerkerregelung heraus.

 

Bitte nutzen Sie das Schaublatt des ZDH (Stand 2019) zur weiteren Orientierung, inwieweit Sie in den Geltungsbereich des Fahrpersonalrechts fallen oder Ausnahmen in Anspruch nehmen können. Zu beachteten ist, dass zukünftig aufgrund neuer Bund-Länder-Interpretationen nicht mehr die administrative Gemeindegrenze, sondern der konkrete Betriebsstandort als Ausgangspunkt der Bemessung von Ausnahmeradien gelten soll.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass bei den Lenk- und Ruhezeiten / Tachographenpflicht die zulässige Gesamtmasse bis einschließlich 7,5 Tonnen betrachtet wird.

Abweichend davon wird bei der Handwerkerausnahme der LKW-Maut die technisch zulässige Gesamtmasse bis einschließlich 7,49 Tonnen betrachtet.



Portraitaufnahme von Luise Henriette Kuhr Handwerkskammer Wiesbaden

Luise Henriette Seilberger M.Sc.

Umwelt- und Energieberaterin

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