Einfach und schnell geht es mit dem OnlineformularUrkunde zum "Arbeitnehmerjubiläum"

In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammer. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden beantragt werden.

Die Staffelung ist wie folgt:

  • 25
  • 40
  • 50

Claudia Gückel

Kommunikation und Veranstaltungen

Telefon 0611 136-218

Telefax 0611 136-8218

claudia.gueckel@hwk-wiesbaden.de

 

Online-Antrag zu einem "Arbeitnehmerjubiläum"

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Zur Ihrer Information

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. zwei Wochen beträgt. Beantragen Sie die Ehrenkunde daher frühzeitig.

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Antrag auf ein Urkunde für ein Arbeitnehmerjubiläum als alternativer Download