Einfach und schnell geht es mit dem OnlineformularUrkunde zum "Geschäftsjubiläum"

Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften bei ihrer zuständigen Handwerkskammer eine Urkunde zum "Geschäftsjubiläum" beantragen.

Die Staffelung beginnt ab 25 Jahre und jeweils in Schritten von weiteren 25 Jahren ausgestellt:

  • 25
  • 50
  • 75
  • 100 oder mehr.

Claudia Gückel

Sonderaufgaben

Telefon 0611 136-218

Telefax 0611 136-8218

claudia.gueckel--at--hwk-wiesbaden.de

 

Online-Antrag zu einem "Geschäftsjubiläum"

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Zur Ihrer Information

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. zwei Wochen beträgt. Beantragen Sie die Ehrenkunde daher frühzeitig. Bei einer persönlichen Übergabe durch das Präsidium/Geschäftsführung verlängert sich die allgemeine Bearbeitungszeit um mindestens eine Woche.

Antragsteller

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Urkundenüberreichung

Wie möchten Sie die Urkunde erhalten?*

Bei einer Überreichung der Urkunde durch ein Mitglied des Präsidiums/Geschäftsführung

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Antrag auf ein Urkunde zu einem Geschäftsjubiläum als alternativer Download