Einfach und schnell geht es mit dem OnlineformularUrkunde zum "Geschäftsjubiläum"
Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften bei ihrer zuständigen Handwerkskammer eine Urkunde zum "Geschäftsjubiläum" beantragen.
Die Staffelung beginnt ab 25 Jahre und jeweils in Schritten von weiteren 25 Jahren ausgestellt:
- 25
- 50
- 75
- 100 oder mehr.
Sonderaufgaben
Telefon 0611 136-218
Telefax 0611 136-8218
Online-Antrag zu einem "Geschäftsjubiläum"
Antrag auf ein Urkunde zu einem Geschäftsjubiläum als alternativer Download