Hand an einer PC-Tastatur
Thomas Breher_Pixabay

ZDH Informationen für HandwerksbetriebeWas zur "Barrierefreiheit" von Firmenwebseiten zu beachten ist

Am 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels ECommerce (B2C-E-Commerce) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Informationen zum Thema Barrierefreiheit auf Webseiten für Handwerksunternehmen zusammengestellt, die wir Ihnen im Download zur Verfügung stellen. 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Digitalisierungsberatung auf.

me. Roman Freund

Digitalisierungsberater

Telefon 0611 136-187

Telefax 0611 136-8187

roman.freund--at--hwk-wiesbaden.de