Maschinen, Anlagen und ImmobilienWertermittlung
Zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen kann es im Handwerksbetrieb notwendig sein, eine Unternehmensbewertung durchzuführen. Gründe für eine Wertermittlung sind Betriebsübergaben (Veräußerungen, Schenkungen, Erbschaft), Rechtsformänderungen (GmbH-Gründungen), Teilhaberwechsel, Ermittlung des Zugewinns bei Ehescheidungen, Darlehensabsicherung etc.
Der Substanzwert setzt sich dabei zusammen aus den Zeitwerten der einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens wie Maschinen und Anlagen, Fahrzeugen, Laden- und Saloneinrichtungen, Büroeinrichtungen, betrieblichen Immobilien. Bei Maschinen, Anlagen und ähnlichen Vermögensgegenständen wird der Zeitwert anhand von Anschaffungspreis, technischer Lebensdauer, Restnutzungsdauer, Zustand und Marktnachfrage ermittelt.
Der Wert der Immobilie, also des Grundstücks und der Gebäude, wird in der Regel durch das Ortsgericht, den Gutachterausschuss des jeweiligen Landkreises oder durch freie Sachverständige festgestellt, kann aber auch durch die Handwerkskammer ermittelt werden.
Wertermittlungen können nur im Rahmen einer gesamten Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit den betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammer durchgeführt werden. Der Substanzwert bildet hierbei eine Grundlage, um den Firmenwert mit Hilfe des Ertragswertverfahrens festzustellen. Häufig ergibt sich kein Ertragswert für das Unternehmen, so dass der Substanzwert als Firmenwert anzusehen ist.
Zu Ihrer Vorbereitung und Information: