Fahrradmonteur (m/w/d)
Das Fahrrad ist ein beliebtes Fortbewegungsmittel - ob für den Arbeitsweg, die Tour mit dem Mountainbike oder als Sportgerät für Leistungssportler. Als Fahrradmonteur bist du der Fachmann für alle Arten von Fahrrädern und sorgst dafür, dass sie ihren Zweck sicher und zuverlässig erfüllen - dass eben alles rund läuft.In deinem Beruf als Fahrradmonteur baust du Bikes - aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen setzt du sie zusammen und rüstest sie mit Zubehör- und Zusatzeinrichtungen aus. Außerdem reparierst du kleine und große Defekte, identifizierst zum Teil mithilfe von Prüf- und Messgeräten Schäden und richtest jedes Fahrrad wieder verkehrssicher, funktionstüchtig und optimal eingestellt her. Dazu benutzt du nicht nur die gängigen Werkzeugschlüssel - sondern auch unterschiedliche Hämmer, Zangen und Feilen, Elektrobohrer und -schleifer sowie Polierscheiben. Falls besondere Ersatzteile nicht mehr erhältlich sein sollten, stellst du sie an der Werkstattdrehbank oder Fräsmaschine selbst her.
Ein wichtiger Teil der Arbeit ist darüber hinaus die Beratung. Du erklärst deinen Kunden die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle, informierst sie über die ergonomisch optimale Position auf ihrem Fahrrad und hilfst bei der Auswahl passender Zubehörteile. Denn jedes Fahrrad - ob Holland-, Liege-, Trekking-, Rennrad, Tandem oder Mountainbike - erfordert spezifisches Zubehör und entsprechende Einstellungen.
Interesse für Hightech und Händchen für Kunden
Als Fahrradmonteur solltest du stets über neueste Entwicklungen auf dem Fahrradmarkt informiert sein: Ob es ein neues elektronisches Schaltsystem betrifft oder das vollautomatisierte Bike, an dem ein Computer via Sensoren Licht, Schaltung und Dämpfung der Umgebung anpasst.
Wenn du also Freude am Kontakt mit Kunden hast, über handwerkliches Geschick verfügst und dich für moderne Technik interessierst, fährst du mit der Berufswahl Fahrradmonteur sicher gut.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.