Metall- und Glockengießer (m/w/d)
Du suchst berufliche Perspektiven aus einem Guss? Dann solltest du darüber nachdenken, als Metall- und Glockengießer zu arbeiten. Um Metall professionell in Form zu bringen, sind viele unterschiedliche Arbeitsschritte nötig, darunter Legieren, Schmelzen und Gießen. Als Metall- und Glockengießer planst, kontrollierst und bewertest du alle Arbeitsabläufe mit großer Sorgfalt. Eigenhändig erstellte Skizzen und Zeichnungen sowie handgefertigte Modelle gehören dabei genauso zu deinem Handwerkszeug wie das bearbeitete Metall selber.In der Zinngusstechnik spezialisierst du dich auf Zier- und Gebrauchsgegenstände. Bei der Fertigung und Oberflächenbearbeitung sind neben sicherem Formempfinden und feinem Hand- und Fingergeschick, auch Fertigkeiten im, Schleifen und Polieren gefordert.
Wenn du dich für die Kunst- und Glockengusstechnik entscheidest, wirst du zum absoluten Fachmann in der Herstellung von Glocken. Hier sind gute Form- und Raumauffassung, aber auch Kenntnisse in Statik sehr wichtig.
Der Bereich Metallgusstechnik kombiniert das Know-how für die Herstellung praktischer Anwendungen mit dem für filigrane Arbeiten des Kunsthandwerks. Auf jeden Fall solltest du über eine ruhige Hand, viel technisches Verständnis und gestalterische Fähigkeiten verfügen.
Handwerkliches Geschick und gestalterisches Talent
Als moderner Metall- und Glockengießer solltest du eine Kombination von Eigenschaften mitbringen: großes Interesse an Technik, handwerkliches Geschick und gestalterisches Talent. Es erwartet dich ein vielseitiger Beruf, bei dem anspruchsvolle Bauteile und Gebrauchsgegenstände gefertigt, instand gehalten oder restauriert werden - du aber auch ein hohes Maß an Kreativität einbringen kannst.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.