Polster- und Dekorationsnäher (m/w/d)
Im Bett, auf der Couch oder im Sessel finden viele es einfach am schönsten. Als Polster- und Dekorationsnäher sorgst du dafür, dass Kissen und Matratzen, aber auch Sofas, Sessel und Liegen bequem und schön anzusehen sind. Darüber hinaus nähst du Vorhänge, textile Rollos, Wandbespannungen und Lampenschirme.Als Polster- und Dekorationsnäher arbeitest du in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks, in der industriellen oder handwerklichen Polstermöbelherstellung und in Gardinenfabriken. Aber auch bei Zulieferern für Kraftfahrzeugteile, insbesondere Herstellern von Fahrzeugsitzen, bei Eisenbahnausstattern, Bootssattlereien und in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Kauf- und Möbelhäusern bist du im Einsatz.
Anhand von Vorlagen, Zeichnungen und Zuschnittschablonen, die du auch selber herstellst, schneidest du die unterschiedlichsten Stoffe in die richtige Form und nähst sie danach per Hand oder Maschine zusammen. Des Weiteren bringst du Knöpfe, Spitzen, Fransen, Kordeln oder Reißverschlüsse an und bügelst die schönen Stücke.
Daneben berätst du deine Kunden, informierst sie über die Auswahl des geeigneten Materials, misst Räume aus und fertigst entsprechende Entwurfszeichnungen an. Dabei ist ein gutes Einfühlungsvermögen sowie Sinn für Formen und Farben nötig, um den Geschmack deiner Kunden zu treffen.
Gutes Stilempfinden
Als Polster- und Dekorationsnäher solltest du sowohl im Team als auch selbstständig arbeiten und dich auf die speziellen Wünsche deiner Kunden einstellen können. Wenn du also gerne gestalterisch und zeichnerisch arbeitest, Geduld sowie ein gutes Stilempfinden und Gefühl fürs Einrichten hast, ist der Beruf des Polster- und Dekorationsnähers womöglich genau das Richtige für dich.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.