Tischler (m/w/d)
Doppelt hält ja bekanntlich besser. Es kann also bestimmt nicht schaden, wenn du einen Beruf ergreifst, für den es gleich zwei Bezeichnungen gibt. Egal ob als Tischler im nördlichen oder als Schreiner im südlichen Deutschland: Deine Aufgabe ist es, den natürlichen Werkstoff Holz in Form zu bringen. Daneben verarbeitest du als Tischler oder Schreiner aber auch spezielle Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Glas, Metall und Stein. So vielfältig wie die Materialien sind auch die Produkte, die du in diesem Beruf herstellst.In vielen Tischler- und Schreinerbetrieben baust du Möbel und ganze Inneneinrichtungen, zum Beispiel Küchen. Deine Aufgabe ist es dann, auf individuelle Kundenwünsche einzugehen und in Abstimmung mit den Kunden eigene Entwürfe umzusetzen. Dabei kannst du dich mit deiner Kreativität voll ins Zeug legen. Auch der abschließende Einbau beim Kunden gehört zu deinen Aufgaben.
Andere Betriebe haben sich auf die Fertigung von Fenstern, Türen oder Treppen spezialisiert. Selbst Wintergärten kannst du bauen. Kurz gesagt: Rund ums Wohnen gibt es fast nichts, was du als Tischler oder Schreiner nicht selbst entwerfen und umsetzen kannst. Dabei arbeitest du mit modernen Maschinen, einige sind sogar computergesteuert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die handwerkliche Qualität deiner Arbeit leidet. Ganz im Gegenteil: Die Technik macht dich in deinem Beruf noch leistungsfähiger.
Mit Händchen und Köpfchen
Als Tischler oder Schreiner brauchst du vor allem zwei Dinge: geschickte Hände und technisches Verständnis. Auch eine Riesenportion Fantasie und clevere Ideen werden benötigt. Richtig angewandt kannst du mit diesen Fähigkeiten individuell gestaltete Werke von oft bleibendem Wert anfertigen. Deine Arbeit erfüllt dich mit Stolz und schenkt deinen Kunden lang anhaltende Freude. Wenn du also gern mit natürlichen Werkstoffen arbeitest und dich selbst verwirklichen möchtest, dann ist das genau der richtige Beruf für dich - egal ob du dich Tischler oder Schreiner nennst.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.