Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen der Handwerkskammer Wiesbaden und den Teilnehmern/innen für alle Bildungsmaßnahmen, die durch die Handwerkskammer Wiesbaden als Veranstalter durchgeführt werden. Grundlage ist das jeweils aktuell veröffentlichte Weiterbildungsangebot der Handwerkskammer Wiesbaden. Im Falle der Förderung durch Dritte (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsförderungsdienst o.a.) gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen, die bei dem jeweiligen Förderträger zu erfragen sind.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung über das Online-Portal der Handwerkskammer Wiesbaden bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Mit der Empfangsbestätigung erhält der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen per PDF-Datei. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Durch die Bestätigung des Veranstalters kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Vor Lehrgangsbeginn erhält der/die Teilnehmer/in eine Terminbestätigung und eine Gebührenanforderung mit weiteren Hinweisen zum Lehrgang. Nach erfolgter Anmeldung ist ein eventueller Wohnortwechsel oder Namenswechsel des/der Teilnehmers/in dem Veranstalter umgehend mitzuteilen.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an die
Handwerkskammer Wiesbaden Berufsbildungs- und Technologiezentrum Wiesbaden
Moltkering 17, 65189 Wiesbaden
Telefax 0611 136-566
E-Mail: info.btz@hwk-wiesbaden.de.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich darauf ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Information zum Widerrufsverzicht bei vorzeitigem Vertragsbeginn
Sie werden ausdrücklich darüber informiert, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die Handwerkskammer Wiesbaden Berufsbildungs- und Technologiezentrum Wiesbaden mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Handwerkskammer Wiesbaden Berufsbildungs- und Technologiezentrum Wiesbaden verlieren.
In Kenntnis dieser Erklärungen erklärt der/die Teilnehmer/in sein Einverständnis, dass die Handwerkskammer Wiesbaden ihre Tätigkeit unmittelbar nach Vertragsschluss und noch vor Ablauf der vierzehntätigen Widerrufsfrist aufnimmt. Ihm/Ihr ist bekannt, dass er/sie sein/ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Handwerkskammer Wiesbaden verliert.
4. Zulassung zur Prüfung
Sofern für die Lehrgangsteilnahme bzw. die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der/die Teilnehmer/in diese erfüllen. Die für die Feststellung der eventuellen Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang und zu den Prüfungen erforderlichen Nachweise sind dem Veranstalter rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Die Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar begründet noch nicht den Anspruch auf eine etwaige Prüfungszulassung. Eventuelle Zulassungsbedingungen sind den einzelnen Lehrgangsangeboten zu entnehmen oder beim Veranstalter zu erfragen. Für die Ablegung von Meisterprüfungen oder Fortbildungsprüfungen ist eine gesonderte Anmeldung bei der Handwerkskammer Wiesbaden, Abteilung Meisterprüfung erforderlich.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Teilnahme an den Lehrgängen ist gebührenpflichtig. Über die Höhe der Lehrgangsgebühren erhält der/die Teilnehmer/in eine Gebührenanforderung mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Für die Abnahme der Meisterprüfungen/Fortbildungsprüfungen werden Ihnen gesonderte Prüfungsgebühren in Rechnung gestellt. Sie sind im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden festgelegt und werden über das SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
5.2 Die gesamte Lehrgangsgebühr ist spätestens bis zum 1. Unterrichtstag fällig und wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Ratenzahlungen können ab einer Lehrgangsgebühr von 500 Euro vereinbart werden und sind ebenfalls mit einem SEPA-Lastschriftmandat gekoppelt. Wenn bei Ratenzahlung eine Rate nicht eingezogen werden kann, ist die gesamte Lehrgangsgebühr sofort fällig. Die Nichtzahlung der Gebühren kann zum Ausschluss des/der Teilnehmers/in vom Lehrgang führen. In diesem Falle wird der Lehrgang nach Punkt 8 der Teilnahmebedingungen abgerechnet.
5.3 Wird die Begleichung der Gebühren von einem Dritten übernommen, bleibt der/die Teilnehmer/in zur Zahlung verpflichtet, sofern kein Zahlungseingang durch den Dritten erfolgt.
5.4 Auf gesonderten Wunsch sorgt der Veranstalter, soweit möglich, für Unterkunft und Verpflegung. Diese Internatskosten (Unterkunft und Verpflegung) werden bei Zahlungsaufforderung sofort fällig.
6. Durchführung der Lehrgänge
6.1 Die Lehrgänge der Handwerkskammer Wiesbaden finden in der Regel in den Räumen der Berufsbildungs- und Technologiezentren (BTZ) in Wiesbaden oder in Wetzlar statt.
6.2 Die Hausordnung des jeweiligen Berufsbildungs- und Technologiezentrums (BTZ) bzw. des Internats ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in erkennt diese an. Die Hausordnung ist im jeweiligen BTZ bzw. Internat während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.
6.3 Durchführung und Ort der Lehrgänge sind an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl können die Lehrgänge zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ersatz- oder Schadenersatzansprüche an die Handwerkskammer Wiesbaden sind ausgeschlossen. Die Handwerkskammer behält sich vor, Lehrpläne, Stundenpläne sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und/oder während der Lehrgänge aus zwingenden Gründen zu ändern. Bei Änderungen wird sich die Handwerkskammer bemühen, die Belange der Teilnehmer/innen zu berücksichtigen. Die genannten Änderungen berechtigen den/die Teilnehmer/in nicht zu einer kostenfreien Kündigung, Rücktritt oder Minderung der Lehrgangsgebühren.
7. Kündigung
7.1 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Fristberechnung der Kündigung gilt das Eingangsdatum des Schreibens bei dem jeweiligen Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Wiesbaden. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Widerruf und Kündigung nicht befugt.
7.2 Es gelten folgende Kündigungsfristen: Für den Fall, dass eine Förderung nach dem SGB II nicht erfolgt, wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Zusätzlich gilt ein allgemeines Rücktrittsrecht bis zum Beginn der Maßnahme.
7.3 In allen Fällen wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 75 Euro erhoben.
7.4 Kündigungen während des laufenden Lehrgangs sind möglich. Hierbei wird jeder Lehrgangstag (gleichgültig ob der/die Teilnehmer/in an-/oder abwesend geführt wurde) bis zum Eingang der Kündigung als geleistet betrachtet und in Rechnung gestellt bzw. entsprechend rückerstattet.
7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
8. Ausschluss
Der Veranstalter kann den/die Teilnehmer/in, bei dem/der die jeweiligen Lehrgangsgebühren oder eine entsprechende Rate, nicht per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden konnte, von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ausschließen. Ein Ausschluss kommt des Weiteren in Betracht, wenn der/die Teilnehmer/in vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine/ihre Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er/sie haben einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren gegenüber dem Veranstalter; der Lehrgangwird wie folgt abgerechnet: jeder Lehrgangstag bis zum Ausschluss wird (gleichgültig ob der/die Teilnehmer/in an-/oder abwesend geführt wurde) als geleistet betrachtet und in Rechnung gestellt bzw. entsprechend rückerstattet zzgl. Bearbeitungsentgelt in Höhe von 75 Euro sowie zzgl. ggf. zu verantwortender Schäden.
9. Haftung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur in von ihm oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Fällen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich durch die Anmeldung mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Lehrgangs- und Seminarabwicklung einverstanden. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs über die erfolgte oder nicht erfolgte Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr die fordernde Stelle auf Anfrage zu unterrichten ist. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Wiesbaden.
11. Copyright
Kursunterlagen, die Bestandteil des Kurses sind und in das Eigentum der Teilnehmerin/ des Teilnehmers übergehen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Handwerkskammer Wiesbaden nicht vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Weitergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen, die zur Durchführung des Kurses verwendet werden, bleiben Eigentum der Handwerkskammer Wiesbaden. Alle Rechte bleiben der Handwerkskammer Wiesbaden vorbehalten.
12. Verbraucherschlichtung
Die Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer Wiesbaden beteiligen sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Wiesbaden, Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden verhandelt werden.
13. Sonstiges
Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 1. Juli 2024 für alle neuen Verträge. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.