
Lebendiges GemeinsamErfolgreiche Inklusion
Die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft und dem Arbeitsleben muss für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein.
Aufräumen mit falschen Vorbehalten
Oft sind es aber fehlende Informationen und Vorbehalte, die die Handwerksbetriebe davon abhalten, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.
Dabei sind Menschen mit einer Behinderung sehr häufig zuverlässige, engagierte, leistungsbereite und motivierte Arbeitnehmende. In vielen Fällen wirkt sich die Behinderung überhaupt nicht auf die Leistungsfähigkeit im Job aus. Sie können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein und sind in vielerlei Hinsicht eine Bereicherung für den Betrieb. In vielen kleinen, familiären Handwerksbetrieben wird Inklusion gelebt und praktiziert.
Handwerk und Beschäftigte mit Behinderung – kann das passen?
Handwerksbetrieben und Arbeitnehmende in Nord-, Ost- und Mittelhessen bieten wir eine Übersicht über die vielen Möglichkeiten, Chancen und Anforderungen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Für Arbeitgeber gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten, z.B. Anreizprämien bei der Einstellung, Investitionszuschüsse bei der Arbeitsplatzanpassung in der Verwaltung oder in der Produktion.
Insbesondere die Neueinstellung oder Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen kann gefördert werden. Investitionen, die für den Mensch mit Behinderung aus Gründen des technischen Fortschritts und der Steigerung der Produktivität erforderlich sind, können bezuschusst werden. Je nach Einzelfall können zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen Lohnkostenzuschüsse gewährt werden. Sollte es das Handicap erfordern, ist der Einsatz von technischen Arbeitshilfen unterstützungsfähig.
Gemeinsam versuchen wir, vorhandene Vorbehalte abzubauen und durch gezielte Informationen das Thema Inklusion zu sensibilisieren.
Beratungs- und Unterstützungsangebote
Konkrete Hilfestellung im Einzelfall
Unsere Inklusionsberaterin der Handwerkskammer Wiesbaden, Jenny Truhöl, informiert und begleitet Betriebe bei der Neueinstellung, Beschäftigung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen. Haben Sie Interesse oder Fragen, dann scheuen Sie sich nicht, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Landespreis
Seit 2016 zeichnet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jährlich drei Unternehmen der privaten Wirtschaft mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus. »Die für viele Unternehmen selbstverständliche Inklusion und Teilhabe schwerbehinderter Menschen im und am Arbeitsleben wird durch die Preisträgerinnen und Preisträger sichtbar und erlebbar gemacht.
Weitere Infos finden Sie auf der Sonderseite des Ministeriums.
Gefördert durch:
Weiterführende Links:
LWV Hessen Integrationsamt
ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks »Inklusion und CSR«
REHADAT – zentrales Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
BIH – Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS)
Sie haben freie Ausbildungs- oder Arbeitsplätze zu besetzen? Nutzen Sie die Gelegenheit neue Talente für Ihren Betrieb zu finden und sichern Sie sich Prämien und Zuschüsse für die Ausbildung und Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen in Kraft getreten. Bereits seit Mai 2014 bietet das Programm zusätzlich zum bestehenden gesetzlichen Instrumentarium weitere Anreize zur Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen.
Eine Ausbildungsprämie in Höhe von bis zu 14.000 Euro kann bei der Besetzung eines Ausbildungsplatzes in einem anerkannten Ausbildungsberuf gewährt werden. Die genaue Höhe der Prämie richtet sich auch danach, ob ein Unternehmen die Beschäftigungspflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung erfüllt oder nicht. Für Kleinbetriebe, die keiner Beschäftigungspflicht unterliegen und für Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht bereits erfüllen, werden höhere Prämien gezahlt. Schwerbehinderte, oder diesen gleichgestellte, Auszubildende können während der Ausbildungszeit auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Neben den finanziellen Förderungen können Betriebe, die nicht über die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen, nun auch in Absprache mit der zuständigen Kammer und dem regional zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) die für Fachpraktiker- Ausbildungen zwingend notwendige ReZA durch eine Kooperation mit dem IFD ersetzen. Die Kosten hierfür trägt das LWV Hessen Integrationsamt. So soll insbesondere Kleinbetrieben die Ausbildung von Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern erleichtert werden.
Auch für Praktika und Probebeschäftigungen werden Prämien gezahlt. Für ein Praktikum von mindestens vier bis in der Regel acht Wochen, wird eine Prämie von einmalig 1.000 Euro gewährt. Sollte das Praktikum länger als acht Wochen dauern, erhöht sich die einmalige Prämie auf 1.500 Euro. Die Kosten für eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen, können bis zu einer Dauer von sechs Monaten mit einer Prämie gefördert werden. Die Förderung erfolgt durch eine monatliche Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
Weiterhin wird eine Einstellungsprämie von mindestens 6.000 Euro, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes, gewährt. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens auf 12 Monate befristet sein.
Neben dem Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von schwerbehinderten Menschen, können weitere finanzielle Leistungen von Rehabilitationsträgern gezahlt werden.