Förderung für Energieeinsparungen

Gelbes Hochspannungsschild

Zuschüsse für hocheffiziente Querschnittstechnologien für KMU

Seit 1. Oktober 2012 gibt es das Förderprogramm hocheffiziente Querschnittstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden Investitionen in hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien nach zwei unterschiedlichen Verfahren.

1. Einzelmaßnahmen

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung

In KMU beträgt die Förderung 30 Prozent der Investitionskosten! Mindestens 2.000 Euro und höchstens 30.000 Euro an Nettoinvestitionskosten sind je Antragsteller förderfähig.

2. Systemische Optimierungen

Ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro bei Ersatz oder Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien können diese Optimierungen auf Grundlage einer Energieberatung und eines daraus abgeleiteten unternehmensindividuellen Konzepts gefördert werden. Dies gilt auch, wenn Anlagen oder Anlagenteile, die dazu beitragen die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, ersetzt oder erneuert werden. Die Maßnahmen sind förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 Prozent erzielt und nachgewiesen wird.

Neben den Querschnittstechnologien aus dem Bereich der Einzelmaßnahmen können bei der systemischen Optimierung auch, Beleuchtungssysteme, die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, die Energieberatung zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes sowie die Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs gefördert werden.

Verantwortlich für die Bewilligung der Mittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Im Rahmen der Richtlinienänderung werden die Merkblätter überarbeitet. Ab 1. Januar 2014 finden Sie  hier die überarbeiteten Antragsformulare und Merkblätter sowie weiterführende Informationen.

 

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Marktanreizprogramm (MAP)

Erneuerbare Wärme auf Unternehmen erweitert

Unternehmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt leichter von der Förderung zur Installation von Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung auf regenerativer Basis in ihren Gebäuden profitieren. Die neuen Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) sind am 1. April 2015 in Kraft getreten.

Neben einer Erhöhung der Förderbeträge richtet sich das Programm verstärkt an den gewerblichen Bereich. So können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über den KfW-Teil des Programms einen Bonus von 10 Prozent erhalten. Gefördert werden mit dem MAP grundsätzlich Anlagen in Bestandsgebäuden; in Neubauten lediglich bestimmte innovative Systeme. Im Rahmen der Förderung von erneuerbaren Energien für Prozesswärme werden  nun auch effiziente Wärmepumpen gefördert.

Informationen zum Antragsverfahren gibt auf den  Seiten der BAFA.

 Richtlinien Marktanreizprogramm
 Kurzübersicht Investitionszuschüsse (BAFA-Teil)
 Sonnenenergie nutzen

 

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KfW

KfW-Förderung: Energetische Sanierung von Gewerberäumen

Das Wirtschaftsministerium hat die Konditionen für das KfW-Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden bekannt gegeben. Start des Programm war Juli 2015. Unternehmen werden günstige Kredite und Tilgungszuschüsse gewährt, wenn sie ihre gewerblichen Gebäude mit Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik energetisch verbessern oder auch Komplettsanierungen umsetzen.

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden gewerblichen Gebäuden in Deutschland. Neben günstigen Kreditzinsen werden Tilgungszuschüsse von bis zu 17,5 Prozent gewährt.

Gefördert werden vollständige energetische Sanierungen aber auch ausgewählte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren (inkl. Ladestellen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und
    -speicherung inkl. Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung
  • Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation

Förderberechtigt sind gewerbliche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Sie können die Förderkredite im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren" ab dem 1. Juli 2015 über ihre Hausbanken beantragen.

Zusätzlich zur Förderung des Neubaus und der Sanierung von Gebäuden werden im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms auch Maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse mitfinanziert.

Ein Merkblatt der KfW zu Energieeffizienz in Gebäuden ist unter folgendem  Link abrufbar.

 

Gasanschluss Zähler

Höhere Förderung für Mini-Blockheizkraftwerke

Seit Januar 2015 BAFA-Förderung erhöht

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Für ab dem 1. Januar 2015 eingereichte Anträge gelten neue Fördersätze. Die Förderung wurde grundsätzlich erhöht, wobei speziell kleinere Anlagen nun besser gefördert werden. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten beispielsweise sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.900 Euro (bisher 1.425 Euro) große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.490 Euro (bisher 3.277,50 Euro.

Zusätzlich können besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eine Bonusförderung als prozentualen Aufschlag auf die Basisförderung erhalten. Dieser Wärmeeffizienzbonus wird für Mini-KWK-Anlagen gewährt, die mit einem (zweiten) Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Der Wärmeeffizienzbonus beträgt 25 Prozent der Basisförderung.

Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer  Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht ist.

Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie auf der

 Seite des BMUB

 Seite der BAFA

 

Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt die Bedingungen, den Anschluss und die Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Betreiber geförderter KWK-Anlagen erhalten zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Besonders begünstigt werden die Betreiber von Brennstoffzellen-Anlagen und von neu errichteten kleinen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt.

Neuerungen der am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen Novelle:

  • Die Zuschlagssätze werden für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen aller Leistungsklassen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, um 0,3 Cent pro kWh erhöht.
KWK-Anlagen
Zuschlagssatz

Bis 50 kW

5,41 Cent/kWh

50 bis 250 kW

4,0 Cent/kWh

250 kW bis 2 MW

2,4 Cent/kWh

Über 2 MW

1,8 Cent/kWh



  • Zuschlag von 4 Cent pro kWh für den Leistungsbereich von 250 kW bis 2 MW eingeführt.
  • Für sehr kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 kW kann vorab eine pauschalisierte Zahlung von bis zu 1.623 Euro (Zuschläge für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden) ausgezahlt werden.
  • Der Kostenanteil einer förderfähigen Modernisierung wird von 50 auf 25 Prozent - verglichen mit der Neuerrichtung einer KWK-Anlage - gesenkt.
  • Die Zuschlagssätze für neue Wärme- und Kälteleitungen betragen bei einem mittleren Nenndurchmesser von bis zu 100 Millimeter (DN 100) steigt der Zuschlag auf 100 Euro je laufendem Meter, höchstens aber 40 Prozent der Investitionskosten.
  • Beim Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern mit einem Zuschlag von 250 Euro pro m³ Wasseräquivalent gefördert. Die Speicher müssen hierzu über eine Kapazität von mindestens 1 m³ Wasseräquivalent oder 0,3 m³ pro kW der installierten elektrischen Leistung der KWK-Anlage verfügen.

Hinweis:

Am 1. April 2012 ist das Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen wieder aufgenommen worden. Hier können Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel einen einmaligen Investitionszuschuss von 1.500 bis 3.500 Euro je nach Leistung erhalten.

Weitere Informationen:

 Übersicht des ZDH über die aktuellen finanziellen Fördermöglichkeiten im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung

 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Förderrichtlinie

Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand mit Dackel

Energieberatung im Mittelstand

Energie clever einsetzen und Zukunft gestalten

Die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Steigerung Ihrer Energieeffizienz. Qualifizierte Mitarbeiter lotsen Sie zu Unterstützungs- und Förderangeboten, die exakt auf Ihre betriebliche Situation zugeschnitten sind. Experten begleiten Sie und Ihr Unternehmen mit einem kostenfreien Informationsangebot auf Ihrem ganz persönlichen Weg in eine sichere Energiezukunft.

Die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand entstand 2011 auf Anregung des Hessischen Energiegipfels und unterstützt das Energiesparen in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Hessische Initiative für Energieberatung wird im Netzwerk hessischer Wirtschaftsorganisationen umgesetzt.

Die Initiative ist integraler Bestandteil des Umsetzungskonzepts der Energiewende in Hessen. Mit der Umsetzung der Initiative ist die RKW Hessen GmbH beauftragt.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zum Team der Hessischen Initiative für Energieberatung im Mittelstand auf. Deren Aufgabe ist es, Sie auf den ersten Schritten zu Ihren maßgeschneiderten Beratungs- und Förderangeboten zu begleiten.

Egal, was Sie bisher in Ihrem Betrieb zum Energiesparen unternommen haben: Es gibt immer was zu tun. Das RKW Hessen sucht mit Ihnen nach dem passenden Programm und empfiehlt Ihnen im Bedarfsfall die geeigneten Berater.

Unter dem Motto „Die Sendung mit dem Stromer“ werden Effizienzmaßnahmen hessischer Unternehmen verfilmt und sind unter einem eigenen Kanal bei  YouTube abrufbar.



Kontakte:

Sasa Petric
Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand
Telefon 06196 9702-27
s.petric(at)rkw-hessen.de

Stefani Spieler
Sachbearbeiterin
Telefon 06196 9702-58
s.spieler(at)rkw-hessen.de



Energiesparaktion

Hessische Energiespar-Aktion: Ziele, Partner, Ansatz

Die “Hessische Energiespar-Aktion“ ist eine große und wachsende Kooperation zur Förderung der Energieeinsparung bei Alt- und Neubauten in Hessen. Mit vielfältigen und dauerhaft angebotenen Informationen werden Entscheidungsgrundlagen für Hauseigentümer rund ums Gebäude geschaffen.

Im Mittelpunkt steht die Heizenergieeinsparung im Altbau. Rund 40 Prozent des gesamten Hessischen Energieverbrauchs werden nur für das Beheizen von Gebäuden aufgewendet. In 2,3 Millionen Altbauwohnungen, davon allein 1,03 Millionen selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, können die Heizkosten halbiert werden.

Die "Hessische Energiespar-Aktion" ist ein modernes Instrument der Wirtschaftsförderung. Ökonomie und Ökologie gehen bei der Energieeinsparung zusammen und schaffen Umsatz und Beschäftigung im Handwerk, bei planenden Berufen und den vorgelagerten Industrie- und Gewerbebetrieben. Der Markt für Energiespartechniken funktioniert nur, wenn Hauseigentümer ihre Handlungsmöglichkeiten kennen. Der Schlüssel hierfür ist der Energiepass Hessen die Entscheidungshilfe für Hausbesitzer in Hessen.

In einen Fragebogen trägt der Hauseigentümer seine Gebäude- und Heizanlagendaten selbst ein. Der Energiepass wird mit diesen Daten berechnet. Die Berechnung kostet z. Zt. 75 Euro. Dafür erhält man konkret für sein Gebäude die folgenden Informationen: 

  • Wie hoch ist der Energieverbrauch meines Gebäudes? 
  • Über welche Bauteile geht wie viel Heizenergie verloren?
  • Wie hoch sind die Energieverluste von Heizkessel und Warmwasserbereitung?
  • Wie hoch sind Einsparmöglichkeiten durch Dämmtechniken?
  • Was spart ein neuer Heizkessel?
  • Was bringt eine Solaranlage?
  • Was muss ich tun, um mein Haus zu einem 10-Liter-Haus zu machen?
  • Wie hoch liegen die Kosten und wie ist die Wirtschaftlichkeit?
  • Wie viel CO2 kann ich an meinem Gebäude einsparen?

Die "Hessische Energiesparaktion" ist einer von einer großen Zahl von Einstiegshilfen für Hauseigentümer die energetische Sanierung der selbst genutzten Immobilie anzugehen. Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Informationsinitiativen:

Förderung:

 www.foerderdatenbank.de
 www.kfw.de

Initiativen:

 www.sanieren-profitieren.de
 www.energiesparaktion.de
 www.emsag.org

Weitere Informationen zum/zur Gebäudeenergieberater/-in

Zur Datenbank der Gebäudeenergieberater der Handwerkskammer Wiesbaden

 

Gebäudesanierung: KfW-Bank fördert Einzelmaßnahmen

Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss

Die KfW fördert neben umfassenden Gebäudesanierungen einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. 

Hausbesitzer haben die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen.

Außerdem hat die KfW in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante eingeführt. Dies bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.

Weitere Informationen sind im Internet unter  www.kfw.de abrufbar oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 335577.

 

solardach

KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren"

Änderungen

Seit 1. Juni 2014 sind neue Anforderungen für Sachverständige, die bei KfW geförderten Sanierungsvorhaben tätig werden, in Kraft getreten.

Für geförderte Sanierungsvorhaben werden nur noch Sachverständige zugelassen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena-Expertenliste) eingetragen sind. Diese Regelung gilt seit Juni 2014 auch für die klassischen  Sanierungsprogramme 151/152 (Kredit) und 430 (Zuschuss).

Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus muss dringend auf die vorgeschriebene "Vorhabensunabhängigkeit" geachtet werden. Sachverständige können nur noch dann tätig werden, wenn sie weder mit den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden sind oder deren Lieferungen und Leistungen vermitteln.

Die "Vorhabensunabhängigkeit" bezieht sich jedoch explizit nur auf Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus und nicht auf die Durchführung von Einzelmaßnahmen.

Jetzt besteht also, bei geförderten Vorhaben, faktisch der Zwang zur Eintragung in die kostenpflichtige  Energieeffizienz-Expertenliste. Hierbei ist es dann unerheblich, ob es sich um geringfügige Einzelmaßnahmen oder komplexe Sanierungen zum Effizienzhaus handelt.

 

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Initiative: "Haus sanieren - profitieren!"

Kooperation der Handwerkskammer Wiesbaden mit der DBU

Die Initiative "Haus sanieren - profitieren!", die die Handwerkskammer Wiesbaden in Kooperation mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) durchführt, will private Ein- und Zweifamilienhausbesitzer verstärkt motivieren, ihre Gebäude energetisch zu sanieren.

  • Inhalt: Geschulte Handwerker führen Gewerke übergreifend einen standardisierten, kostenlosen und unverbindlichen Energie-Check bei Ein- und Zweifamilienhäusern durch und zeigen weitere Sanierungsschritte auf. Die DBU unterstützt die Handwerker mit Materialien, bundesweiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.    
  • Schulung: Jeder Kooperationspartner / Handwerker nimmt an einer vierstündigen Schulung mit folgenden Inhalten teil: 
     - Vorstellung der Kampagne 
     - Grundlagen der Energieberatung 
     - praktischer Teil mit Übungen zum Energie-Check
     - Kommunikationstraining.
    Hier geht es zu den  Schulungen 

Im Anschluss erhalten die Teilnehmer einen Vertrag, ein Zertifikat und kostenlose Erstansprache-Flyer, Energie-Check-Bögen, Broschüren, Aufkleber sowie die Möglichkeit, ihre Firmen auf der Seite  www.sanieren-profitieren.de zu listen.

 

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Dipl.-Biol. Hans-Peter Simon

Abteilungsleiter Technologie-, Umwelt- und Digitalisierungsberatung

Bierstadter Straße 45

65189 Wiesbaden

Telefon 0611 136-164

Telefax 0611 136-8164

hans-peter.simon--at--hwk-wiesbaden.de

Gefördert durch:

Hessisches Ministerium und Europäische Union - Fonds für regionale Entwicklung
Portraitaufnahme von Luise Henriette Kuhr Handwerkskammer Wiesbaden

Luise Henriette Seilberger M.Sc.

Umwelt- und Energieberaterin

Bierstadter Straße 45

65189 Wiesbaden

Telefon 0611 136-163

Telefax 0611 136-8163

henriette.seilberger--at--hwk-wiesbaden.de

Gefördert durch:

Hessisches Ministerium und Europäische Union - Fonds für regionale Entwicklung